Informationen über die Wahl für Blinde und Sehschwache


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Sehr geehrter Wähler!

In Ungarn werden die Mitglieder des Europäischen Parlamentes vermutlich am 13. Juni 2004 (Sonntag) gewählt.

Sie verfügen in Ungarn über eine angemeldete Wohnadresse und haben somit die Möglichkeit von Ihrem Wahlrecht in der Ungarischen Republik Gebrauch zu machen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Stimme für die Listen der ungarischen Parteien abgeben können.

Ihre Wahlabsicht können Sie bis zum 30. April 2004 bei dem Leiter des örtlichen Wahlbüros bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteram ankündigen. Zu Ihrer Aufnahme in das Wählerverzeichnis bitten wir Sie das beiliegende Formular auszufüllen und das persönlich oder per Post an das zuständige Bürgermeisteramt zu senden. Sollten Sie den Termin versäumen, können Sie von Ihrem Wahlrecht in Ungarn keinen Gebrauch machen.

Der Leiter des örtlichen Wahlbüros entscheidet bis 4. Mai 2004 über die Aufnahme ins Wählerverzeichnis und informiert Sie darüber unverzüglich. Das Landeswahlbüro informiert den Mitgliedstaat, dessen Staatsbürger Sie sind, und so werden Sie in Ihrem Land aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

Ihre Daten werden gleichzeitig in die zentrale Datenbank des Zentralbüros für Datenverarbeitung, Registration und Wahlen aufgenommen. Diese Registration dient dazu, dass Sie bei den nächsten europäischen Parlamentswahlen ohne erneuten Antrag in Ungarn stimmen können.

Wenn Sie von Ihrem Wahlrecht im Weiteren in Ungarn kein Gebrauch machen wollen, werden Ihre Daten auf Ihr schriftliches Ansuchen aus dem Register gelöscht.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie der Stimmenauszählungskommission den amtlichen Ausweis über Ihren Wohnort in Ungarn vorzeigen müssen. Sollte dieser fehlen, kann die Stimmenauszählungskommission die Wahl nicht zulassen.

Landeswahlbüro


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