Informationen über die Wahl für Blinde und Sehschwache Erste Seite / Informationen / Häufig Gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen Wer ist berechtigt, an der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament teilzunehmen?In der Republik Ungarn verfügt über Wahlrecht bei der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament Wozu dient das Namensverzeichnis bei der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament?Das Namensverzeichnis ist ein Register von öffentlichem Glauben, das die Daten der ungarischen Staatsbürger und der Staatsbürger der Europäischen Union enthält, die in Ungarn bei der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament das Wahlrecht haben. Das Namensverzeichnis ist das wichtigste Element der Garantie für die gesetzmäßige Durchführung der Wahl. Für die die Wahl durchführenden Wahlorgane ist es ein wichtiges Hilfsmittel, das bei der Feststellung des Ergebnisses eine Rolle spielt, mit seiner Hilfe kann die Wahlberechtigung der Bürger beim Urnengang kontrolliert werden, und um Missbräuche zu vermeiden, können die Bürger, die zweimal oder mehrmals abzustimmen versuchen, ausgesondert werden. Das Namensverzeichnis wird vom Leiter des lokalen Wahlbüros (Gemeindedirektor) zusammengestellt. Wann und wo wird das Namensverzeichnis zur öffentlichen Einsichtnahme ausgehängt?Das Namensverzeichnis ist zwischen dem 14. April 2004 und dem 21. April 2004 in den Bürgermeisterämtern zur öffentlichen Einsichtnahme auszuhängen. Einwendungen wegen der Auslassung aus dem Namensverzeichnis oder der Aufnahme ins Namensverzeichnis können bis 16.00 Uhr am 21. April 2004 beim Leiter des lokalen Wahlbüros eingereicht werden. Was passiert, wenn der Wähler nach der Erstellung des Namensverzeichnisses seinen Wohnsitz ändert?Wenn der Wähler nach der Erstellung des Namensverzeichnisses seinen Wohnsitz geändert hat, wird er - gleichzeitig mit der Anmeldung - vom Leiter des für den neuen Wohnsitz zuständigen lokalen Wahlbüros ins Namensverzeichnis aufgenommen, und er wird darüber durch die Übergabe einer Benachrichtigung informiert. Der Leiter des lokalen Wahlbüros informiert den Leiter des für den früheren Wohnsitz zuständigen lokalen Wahlbüros zwecks Streichung aus dem Namensverzeichnis unverzüglich. Welchem Zweck dient die Benachrichtigung (der Anklopfzettel)?Die Benachrichtigung ist eine Mitteilung über die Aufnahme ins Namensverzeichnis, die den Wähler darauf aufmerksam macht, dass er bei der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament abstimmen kann. Sie enthält Auskunft über Festlegung der Wahl, die Aufnahme ins Namensverzeichnis sowie darüber, wann, wo und wie abgestimmt werden kann. Die Benachrichtigung wird vom Gemeindedirektor bis zum 16. April 2004 allen Wählern zugeschickt. Was ist ein Wahlbezirk?Der Wahlbezirk ist ein der Stimmabgabe der in derselben Wohnumgebung lebenden Wähler dienender Amtsraum, dessen Adresse die Bürger aus der Benachrichtigung erfahren können. Die Wahlbezirke sind so zu bilden, dass auf jeden Wahlbezirk etwa 600-1200 Wähler entfallen, aber in jeder Gemeinde ist mindestens ein Wahlbezirk obligatorisch zu errichten. Wie kann der Wähler abstimmen, der sich am Wahltag fern von seinem Wohnort, aber in Ungarn aufhält?Wenn der Wähler im Inland, fern von seinem Wohnort abstimmen möchte, hat er in dem für seinen Wohnsitz zuständigen Bürgermeisteramt beim Gemeindedirektor eine Bescheinigung zu beantragen. Er kann diese persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bis zum 11. Juni 2004, 16.00 Uhr und in einem Einschreibebrief so beantragen, dass dieser Brief bis zum 8. Juni 2004 beim Wahlbüro eingeht. Bescheinigungen können per Fax nicht beantragt und nicht ausgegeben werden! Wie können die ungarischen Wähler abstimmen, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten?Die Wähler, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten, können in den Botschaften der Republik Ungarn in dem Falle abstimmen, wenn sie ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretung aufgenommen worden sind. Wer kann in der Botschaft abstimmen?In der Botschaft können der volljährige, auf dem Territorium der Republik Ungarn über einen angemeldeten Wohnsitz verfügende und sich am Tag der Abstimmung im Ausland aufhaltende, ungarische Staatsbürger abstimmen, der im Namensverzeichnis der Auslandsvertretung enthalten
ist. Wie kann die Aufnahme ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretung beantragt werden?Der Antrag auf die Aufnahme ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretung ist dem Leiter des für den Wohnsitz des Wählers zuständigen Wahlbüros (dem Gemeindedirektor) persönlich, über einen Bevollmächtigten oder auf dem Postweg, in einem eingeschriebenen Weg zu übermitteln. Bis zu welchem Termin kann der Antrag auf die Aufnahme ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretungen eingereicht werden?Der Antrag ist persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bis zum 14. Mai 2004 beim Gemeindedirektor des Wohnortes des Wählers einzureichen. Im Falle vom Einschreibebrief hat der Brief bis zu diesem Zeitpunkt anzukommen. Dieser Termin hat eine aufhebende Wirkung. Was geschieht nach Einreichung des Antrags auf die Aufnahme ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretungen?Wenn es kein Hindernis für die Erfüllung des Antrags gibt, nimmt der Gemeindedirektor den Wähler unverzüglich ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretungen auf und gleichzeitig streicht ihn aus dem Namensverzeichnis seines Wohnortes. Welche Möglichkeiten gibt es für das Einlegen von Rechtsmitteln, wenn die Aufnahme ins Namensverzeichnis der Auslandsvertretungen abgelehnt wird?Gegen die Entscheidung des Gemeindedirektors bezüglich der Ablehnung des Antrags auf die Aufnahme ins Namensverzeichnis kann der Wähler innerhalb von 3 Tagen, von der Entgegennahme der Benachrichtigung an gerechnet, eine Einwendung beim Gemeindedirektor einreichen, der die Entscheidung getroffen hat. Der Gemeindedirektor entscheidet über die Einwendung innerhalb von 3 Tagen. Können die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union über einen Wohnsitz verfügenden ungarischen Staatsbürger auch dort abstimmen?Die ungarischen Wähler, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union über einen Wohnsitz verfügen, können ihre Wahlberechtigung, je nach ihrer Entscheidung, auch in diesem Mitgliedstaat ausüben. In diesem Fall können sie den Rechtsvorschriften des gegebenen Mitgliedstaates entsprechend ins Namensverzeichnis eingetragen werden und für die dort nominierten Kandidaten abstimmen. Das Landeswahlbüro trägt diese Wähler aufgrund der aus dem betroffenen Mitgliedstaat eintreffenden Benachrichtigung in Register ein. Gleichzeitig informiert es den Leiter des für ihren Wohnsitz in Ungarn zuständigen lokalen Wahlbüros, der die Wähler aus dem Namensverzeichnis streicht. Er hat den betroffen Bürger über die Streichung unter seiner Wohnadresse in Ungarn unverzüglich zu benachrichtigen. Wie kann verhindert werden, dass der Wähler seine Stimme in zwei Mitgliedsstaaten abgibt?Die Wahlorgane der Mitgliedstaaten schicken die Daten der bei ihnen abstimmenden Wähler in das Heimatland des jeweiligen Bürgers, wo er aus dem Namensverzeichnis gestrichen wird. Können die ungarischen Staatsbürger abstimmen, die sich wegen ihrer Lage in keine konkrete Wohnung anmelden können, und wo können sie das tun? (z.B.: Obdachslose)?Diese Bürger können dann abstimmen, wenn sie beim Gemeindedirektor auf der Ebene der Gemeinde einen Wohnsitz errichten, und in diesem Fall können sie im vom Gemeindedirektor bestimmten Wahlbezirk abstimmen, über dessen Adresse ihnen im lokalen Wahlbüro Auskunft erteilt werden kann. Wie können die Personen abstimmen, die wegen ihres Zustands bei der Abstimmung gehindert werden?Der Wähler, der sehgeschädigt ist oder nicht lesen kann, bzw. der durch seine Körperbehinderung oder aus einem anderen Grund bei der Abstimmung gehindert ist, kann im Wahlbezirk die Hilfe eines anderen Wählers
- mangels dessen die gemeinsame Hilfe von zwei Mitgliedern des Ausschusses für Stimmenauszählung
- in Anspruch nehmen. Seine Helfer kann er auch in die Wahlkabine mitnehmen, und dort können sie
- nach Anordnung des wahlberechtigten Bürgers - den Stimmzettel gemeinsam ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, mittels einer mobilen Wahlurne abzustimmen. In diesem Fall suchen zwei Mitglieder des Ausschusses für Stimmenauszählung den Wähler auf. Gemäß dem Standpunkt des Landeswahlausschusses ist die Abstimmung mittels einer mobilen Wahlurne ein Ausnahmefall der außerhalb des Wahllokals stattfindenden Abstimmung, und sie dient ausschließlich
- zum Zeitpunkt der Wahlen - der Gewährleistung der Abstimmung vom bei der Bewegung behinderten Wählers. Wie kann jemand abstimmen, der am Tag der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament im Krankenhaus ist?Wer sich am Tag der Abstimmung im Krankenhaus aufhält, kann nur dann abstimmen, wenn er über eine Bescheinigung darüber verfügt. Im Besitz der Bescheinigung hat er sich ins Namensverzeichnis des Wahlbezirks aufnehmen lassen, in dessen Gebiet sich das Krankenhaus befindet. Er kann die Bescheinigung bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gemeindedirektor beantragen. (siehe: Wie kann der Wähler abstimmen, der sich fern von seinem Wohnort aufhält?) Der Anspruch auf eine mobile Wahlurne kann vor dem Tag der Abstimmung dem im Bereich des Krankenhauses zuständigen Wahlbüro, oder am Tag der Abstimmung dem Ausschuss für Stimmenauszählung mitgeteilt werden. Was für Wahlausschüsse sind am Tag der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament tätig?Am Tag der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament sind folgende Wahlausschüsse tätig: Aus welchen Personen bestehen die Ausschüsse für Stimmenauszählung?Die Ausschüsse für Stimmenauszählung in Ungarn bestehen aus von der Abgeordnetenkörperschaft der Selbstverwaltung - in 2002 vor den Parlamentswahlen - gewählten Mitgliedern, sowie aus den delegierten Mitglieder der bei der Wahl von Abgeordneten des Europäischen Parlaments Liste stellenden Parteien. Aus welchen Personen bestehen die Ausschüsse für Stimmenauszählung in den Auslandsvertretungen?Der in der Auslandsvertretung tätige Ausschuss für Stimmenauszählung besteht aus drei gewählten Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Wer kann an der Stimmenauszählung teilnehmen?An der Stimmenauszählung können nur Mitglieder des Ausschusses für Stimmenauszählung teilnehmen. Wer kann bei der Auszählung der Stimmen anwesend sein?Bei der Auszählung der Stimmen können nur die Mitglieder des Ausschusses für Stimmenauszählung und die Mitarbeiter der Presse sowie ausländische Wahlbeobachter anwesend sein, die Letzteren dürfen jedoch die Arbeit des Ausschusses für Stimmenauszählung nicht stören. Unter welchen Bedingungen kann eine Meinungsumfrage durchgeführt werden?Eine Meinungsumfrage kann zu jeder Zeit, jedoch am Wahltag, im Interesse der Ruhe der Wähler und der ungestörten Abstimmung, nur unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden: Welche sind die Regeln der Empfehlung bei der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament?Bei der Wahl können nur rechtskräftig registrierte Parteien Listen aufstellen. Für die Anlegung einer Liste ist eine mit den Unterschriften von mindestens 20 000 Wählern beglaubigte Empfehlung erforderlich. Der Wähler kann nur eine Liste empfehlen. Wer mehrere Listen empfiehlt, oder für eine Liste mehr Empfehlungen abgibt, dessen sämtlichen Empfehlungen sind ungültig. Die Empfehlung erfolgt durch das Ausfüllen eines dem Bürger zugeschickten Empfehlungszettels und dessen Übergabe der nominierenden Organisation, sie kann nicht widerrufen werden. Die Empfehlung ist freiwillig, es ist verboten, dafür Geld oder Vorteil anzubieten oder anzunehmen. Wie werden Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt?Die Wahl findet im Verhältniswahlsystem, durch die Abstimmung auf Listen statt. In der Liste sind die Kandidaten in der von der Partei angekündigten Reihenfolge aufgeführt. Wann ist die Wahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments gültig und erfolgreich?Die Wahlen bestehen aus einer Runde. Welche sind die Möglichkeiten für den Rechtsbehelf?Gegen die Entscheidungen des Ausschusses für Stimmenauszählung können - mit Ausnahme der Stimmenauszählung
- Einwendungen innerhalb von 3 Tagen beim Gebietswahlausschuss eingereicht werden, gegen die Entscheidung des Gebietswahlausschusses kann man sich an das Hauptstädtische Gericht / Komitatsgericht wenden. Wie viele ungarische Mitglieder wird es im Europäischen Parlament geben?Im Europäischen Parlament vertreten 24 gewählte Mitglieder die Republik Ungarn. Mit welchen Dokumenten kann der Wähler seine Person und seinen Wohnsitz nachweisen?Zur Identifizierung der Person dient der gültige Personalausweis, der Reisepass, der nach dem 1. Januar 2001 ausgestellte Führerschein, und die Wohnadresse kann man mit dem so genannten Wohnadressenausweis
nachweisen. Wo können sich die Wähler über die Wahl informieren?Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 35 Absatz (1) des Gesetzes Nr. C vom Jahre 1997 über das Wahlverfahren (nachstehend Ve. genannt) werden die Wahlen von den in den Bürgermeisterämtern bzw. den Büros der Abgeordnetenversammlung der Komitate tätigen Wahlbüros unter unparteiischer Information der nominierenden Organisationen, Verwaltung der Wahldaten, Schaffung der technischen Bedingungen, Kontrolle des Vorhandenseins der gesetzlichen Bedingungen und der Einhaltung der beruflichen Regeln vorbereitet, organisiert und durchgeführt. Die lokalen Wahlbüros betreiben auch einen Wahlinformationsdienst im Interesse der Information der Wähler. Das Landeswahlbüro errichtet eine Webseite im Internet, deren Inhalt den ganzen Wahlprozess bis zum Ende verfolgt. Unter welchen Adressen sind die Wahlbüros und die Wahlausschüsse zu erreichen?In Ungarn funktioniert bei jedem Wahlausschuss - mit Ausnahme des Ausschusses für Stimmenauszählung
- ein Wahlbüro. Die Sekretariatsaufgaben des Wahlausschusses werden vom Wahlbüro wahrgenommen. Die Erreichbarkeit der Wahlausschüsse und der Wahlbüros stimmt in allen Fällen mit der Adresse des Bürgermeisteramtes bzw. der Adresse des Amtes der Abgeordnetenversammlung des Komitates überein. Der Wahlinformationsdienst kann erreicht werden: Tel: (36-1) 456-6580 Fax: (36-1) 456-6579 Welche Rechtsvorschriften bestimmen die Regeln der Durchführung der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament?Die wichtigsten Rechtsvorschriften über die Wahlen bzw. in Verbindung mit den Wahlen sind wie folgt: Wo und wie erfolgt die Beantragung des Wohnadressenausweises?Die Änderung der Wohnadresse des Staatsbürgers ist beim zuständigen Gemeindedirektor des Wohnsitzes anzumelden. Der Staatsbürger bekommt infolge der Änderung der Wohnadresse einen amtlichen Ausweis zur Nachweisung seiner neuen Wohnadresse, der im Volksmund "Wohnadressenkarte" genannt wird. Wenn ein Dokumentenbüro an seinem neuen Wohnort funktioniert, dann ist die Ausgabe des Dokuments dort zu beantragen, in diesem Fall ist auch die Bearbeitungsfrist kürzer. Können Personen mit fiktiver Wohnadresse abstimmen?Die Personen, deren Wohnadresse fiktiv gemacht wurde, werden ins Namensverzeichnis nicht eingetragen, so bekommen sie keine Benachrichtigung und keinen Empfehlungszettel. Wenn dieses Problem vor der Wahl auftaucht, ist der Betroffene darüber aufzuklären, dass er sich unter der Adresse anzumelden hat, wo er tatsächlich wohnt, oder er hat eine Wohnadresse auf Gemeindeebene zu errichten. Kann man mit Dokumenten abstimmen, deren Gültigkeit abgelaufen ist?Das Verwaltungsorgan gibt zur regelmäßigen Nachweisung der persönlichen Daten des Kunden einen amtlichen Ausweis aus. Der Datengehalt und die Gültigkeit des amtlichen Ausweises sind in den Rechtsvorschriften festgelegt. Nach deren Ablauf kann der Wähler Bürger seine Person und Wohnadresse nicht authentisch nachweisen, deshalb ist es wichtig, dass mit einem gültigen Ausweis abstimmen
geht. Welche Bedeutung hat die Wohnadresse auf Gemeindeebene bei den Wahlen?Im Sinne der Rechtsvorschriften über die Anmeldung von Wohnadressen besteht die Möglichkeit, eine Wohnadresse auf Gemeideebene anzumelden, in diesem Fall wird im Ausweis des Bürgers die gegebene Gemeinde als Wohnadresse angegeben. Wo und wann kann der Bürger in die Wahlergebnisse Einsicht nehmen?Der Leiter des lokalen Wahlbüros ist verpflichtet, zu sichern, dass in die Protokolle über das Wahlergebnis im Wahlbezirk nach dem Tag der Abstimmung 3 Tage lang im Wahlbüro Einsicht genommen werden kann. Dieselbe Regel bezieht sich auch auf die Protokolle der Wahlbezirke in den Auslandsvertretungen. Wer ist ein internationaler Beobachter und welche Rechte hat er?Ungarn hat sich als Unterzeichner des Kopenhagener Dokuments der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Kopenhagen aus dem Jahre 1990 die Verpflichtung übernommen, zu den im Lande durchzuführenden Wahlen Beobachter aus anderen OSZE-Ländern und entsprechenden Zivilorganisationen einzuladen. Dementsprechend haben alle Wahlorgane die gesetzmäßige und erfolgreiche Arbeit der ausländischen Wahlbeobachter zu fördern. Ähnlich wie die Vertreter der Presse, können auch die internationalen Wahlbeobachter bei der Arbeit der Wahlausschüsse
- so auch der Arbeit der Ausschüsse für Stimmenauszählung - anwesend sein, sie dürfen jedoch ihre Tätigkeit nicht stören und ihnen keine Anweisungen
erteilen. Kann eine zwischenzeitliche Wahl der lokalen Selbstverwaltung bzw. eine lokale Volksabstimmung am Tag der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament abgehalten werden?Mangels gesetzlicher Beschränkung können sowohl eine zwischenzeitliche Wahl der lokalen Selbstverwaltung der Gemeinde und der Minderheiten sowie eine lokale Volksabstimmung am Tag der Wahl von Abgeordneten für das Europäische Parlament bzw. vorher oder nachher jederzeit abgehalten werden. |