Volksabstimmung am 12. April 2003
 
  Aktualisiert: 10:42 4.16.2003
     

Rechtliches Ergebnis der Volksabstimmung am 12. April 2003

Bestimmung der Gültigkeit


Die Auswertung hinsichtlich der Gültigkeit erfolgte nach § 28/C Absatz 6 der Verfassung.

§ 28/C Absatz 6 der Verfassung:

"Die Landesvolksabstimmung ist gültig, wenn mehr als die Hälfte der gültig abstimmenden Wahlbürger, aber wenigstens ein Viertel der Wahlberechtigten auf die gestellte Frage eine gleichlautende Antwort gegeben haben. "

Bedingung der Gültigkeit der Volksabstimmung Gültigkeitsgrenze Wirklicher Sachverhalt Bedingung
Die Hälfte der gültig abstimmenden Wahlbürger haben eine gleichlautende Antwort gegeben. 1 824 359 3 056 027 wurde erfüllt
Eein Viertel der Wahlberechtigten haben auf die gestellte Frage eine gleichlautende Antwort gegeben. 2 010 569 wurde erfüllt


Die durch das Gesetz festgelegten Gültigkeitsbedingungen sind erfüllt worden; auf Grund dessen ist die Volksabstimmung gültig.

Das Ergebnis der Volksabstimmung: Die Mehrheit der Wahlbürger hat mit "JA" gestimmt.

 
Das Ergebnis der Volksabstimmung detailliert