Gemeindewahlen
1998
Die Ungarische Republik gliedert
sich in eine Hauptstadt, Komitate, Städte und Dörfer. Die
Gemeinschaft der Wahlberechtigten der Dörfer, der Stadt,
Hauptstadt, sowie ihrer Bezirke besitzen das Recht zur
Selbstverwaltung, was nichts anderes bedeutet, als die selbstständige,
demokratische Verwaltung der örtlichen, die Gemeinschaft der Wähler
betreffenden, gesellschaftlichen Angelegenheiten, die Ausübung
der öffentlichen Gewalt zum Wohle der Einwohner. Die
Wahlberechtigten üben die örtliche Selbstverwaltung über die,
von ihnen gewähltem Gemeinderat bzw. über die örtliche
Volksabstimmung aus.
Die in Ungarn lebenden ethnische
und Nationalitätenminderheiten haben eine staatsbildende Rolle,
die neben zahlreichen anderen Rechten auch das Recht besitzen, örtliche
und Landesselbstverwaltungen zu bilden.
Im Sinne der Verfassung der
Ungarischen Republik müssen die Mitglieder des Gemeinderates
sowie der Bürgermeister jedes vierte Jahr im Oktober gewählt
werden. Den Zeitpunkt der Wahl bestimmt der Präsident der
Republik.
Das
Ziel der Gemeindewahlen ist, die neuen Selbstverwaltungen in den
Ortschaften und Komitaten des Landes, sowie in der Hauptstadt zu
bilden und die örtlichen Selbstverwaltungen der Minderheiten zu wählen.
Die
Gemeindewahlen bestehen aus einer Runde, die sich nach der
Siedlungsstruktur des Landes richtend je nach Siedlungstyp aus
verschiedenen Elementen besteht.
Wahl
der Abgeordneten des Gemeinderates
a)
In Ortschaften, wo die
Einwohnerzahl 10.000 oder weniger ist, werden die Abgeordneten von
den Wahlberechtigten der Ortschaft auf der kleinen
Liste gewählt.
Bei der Wahl stehen die Namen aller Wahlkandidaten alphabetisch
geordnet, und der Wahlberechtigte kann höchstens für so viele
Bewerber seine Stimme abgeben, wie die Zahl der im Ort wählbaren
Abgeordneten ist (die Stimme ist auch dann gültig, wenn der
Wahlberechtigte für weniger als die möglichen Bewerber stimmt!).
Die Zahl der wählbaren Abgeordneten wird auf dem Stimmzettel
festgehalten.
Die
gewählten Abgeordneten sind die Wahlkandidaten, die die meisten
Stimmen für sich vereinigen. Wenn bei der Mandatenverteilung
wegen Stimmengleichheit nicht alle Mandate verteilt werden können,
werden die Mandate verlost. Wenn weniger Abgeordnete gewählt
werden, als die Zahl der wählbaren Abgeordneten ist, müssen für
die nicht besetzten Stellen Ersatzwahlen gehalten werden.
b)
Bei Ortschaften, wo die
Einwohnerzahl mehr als 10.000 beträgt sowie in der Hauptstadt wählen
die Wahlberechtigten der Ortschaft die Abgeordneten nach
dem gemischten Wahlsystem.
Das bedeutet, dass etwa 60% der Mandate in den Einzelwahlkreisen,
ca. 40% von der Kompensationsliste verteilt werden.
Die
Ortschaften werden nach der Gesetzbestimmung in Einzelwahlkreise
geteilt. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordnete gewählt. Der
Wahlkandidat erhält das Mandat, der die meisten Stimmen für sich
vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es
muss eine Ersatzwahl abgehalten werden.
Die
Organisationen, die einen Wahlkandidaten stellen, können auf
Grund der Reststimmen in den Einzelwahlkreisen von den
Kompensationslisten zu einem Mandat kommen. Eine
Kompensationsliste kann die Organisation stellen, die mindestens
in einem Viertel der Einzelwahlkreise einen Wahlkandidaten
gestellt hat.
Die
Bürgermeisterwahl
Der
Bürgermeister wird in allen Ortschaften des Landes nach Mehrheit
gewählt, d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der Bürgermeister
der Ortschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und
es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden. Der Wahlberechtigte
kann für einen Bürgermeisterkandidaten stimmen.
Wahl
der Mitglieder der Komitatshauptversammlung
Die
Komitatshauptversammlung wird in zwei Wahlbezirken gewählt. In
den einen gehören die Ortschaften mit 10 000 oder weniger
Einwohnern, in den anderen die Ortschaften mit über 10 000
Einwohnern. Die Wahlberechtigten der Städte mit Komitatsstatus
– da die Rechtslage ihrer Ortschaft mit der des Komitats gleich
ist – nehmen an der Wahl der Mitglieder der
Komitatshauptversammlung nicht teil. Die Zahl der auf der
Komitatsliste erwerbbaren Mandate wird im Verhältnis der
Einwohner des Komitats in beiden Wahlbezirken vom Gesetz bestimmt.
Der
Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben.
Die
Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen nicht
erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate nicht teil.
Wahl
der Mitglieder der Hauptversammlung der Hautstadt
Die
66 Mitglieder der Hauptversammlung der Hauptstadt werden von den
budapester Wahlberechtigten auf einer Liste gewählt. Der
Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben.
Die
Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen im
Wahlkreis nicht erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate
nicht teil.
Kandidatur
und Wahl des Bürgermeisters
Die
Wahlberechtigten der Hauptstadt wählen den Oberbürgermeister
nach Mehrheit, d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der
Oberbürgermeister der Hauptstadt. Bei Stimmengleichheit ist die
Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden.
Die
Wahl der Selbstverwaltungen der ethnischen und Nationalitätenminderheiten
Die
örtlichen Selbstverwaltungen der einzelnen ethnischen und
Nationalitätenminderheiten können neben zwei weiteren Fällen
auch unmittelbar gebildet werden, wenn sie von den
Wahlberechtigten gewählt werden. Die Wahl der örtlichen
Selbstverwaltung der Minderheiten findet nur in den Ortschaften
statt, wo es angeregt wurde, sie fällt mit dem Tage der
allgemeinen Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und des Bürgermeisters
zusammen. Die Teilnahme der ethnischen und Nationalitätenminderheiten
am öffentlichen Leben wird durch die - an die Wahl gebundenen -
Vergünstigungen gesichert.
Teilnahmedaten
in den Jahren 1994 und 1998
Verteilung
der Mandate bei den Gemeinderatswahlen im Jahre 1998
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