| Gemeindewahlen
              1998
 Die Ungarische Republik gliedert
              sich in eine Hauptstadt, Komitate, Städte und Dörfer. Die
              Gemeinschaft der Wahlberechtigten der Dörfer, der Stadt,
              Hauptstadt, sowie ihrer Bezirke besitzen das Recht zur
              Selbstverwaltung, was nichts anderes bedeutet, als die selbstständige,
              demokratische Verwaltung der örtlichen, die Gemeinschaft der Wähler
              betreffenden, gesellschaftlichen Angelegenheiten, die Ausübung
              der öffentlichen Gewalt zum Wohle der Einwohner. Die
              Wahlberechtigten üben die örtliche Selbstverwaltung über die,
              von ihnen gewähltem Gemeinderat bzw. über die örtliche
              Volksabstimmung aus. 
              
               Die in Ungarn lebenden ethnische
              und Nationalitätenminderheiten haben eine staatsbildende Rolle,
              die neben zahlreichen anderen Rechten auch das Recht besitzen, örtliche
              und Landesselbstverwaltungen zu bilden.
              
               Im Sinne der Verfassung der
              Ungarischen Republik müssen die Mitglieder des Gemeinderates
              sowie der Bürgermeister jedes vierte Jahr im Oktober gewählt
              werden. Den Zeitpunkt der Wahl bestimmt der Präsident der
              Republik.
              
               Das
              Ziel der Gemeindewahlen ist, die neuen Selbstverwaltungen in den
              Ortschaften und Komitaten des Landes, sowie in der Hauptstadt zu
              bilden und die örtlichen Selbstverwaltungen der Minderheiten zu wählen.
              
               Die
              Gemeindewahlen bestehen aus einer Runde, die sich nach der
              Siedlungsstruktur des Landes richtend je nach Siedlungstyp aus
              verschiedenen Elementen besteht.
              
               Wahl
              der Abgeordneten des Gemeinderates
              
               a)     
              In Ortschaften, wo die
              Einwohnerzahl 10.000 oder weniger ist, werden die Abgeordneten von
              den Wahlberechtigten der Ortschaft auf der kleinen
              Liste gewählt.
              Bei der Wahl stehen die Namen aller Wahlkandidaten alphabetisch
              geordnet, und der Wahlberechtigte kann höchstens für so viele
              Bewerber seine Stimme abgeben, wie die Zahl der im Ort wählbaren
              Abgeordneten ist (die Stimme ist auch dann gültig, wenn der
              Wahlberechtigte für weniger als die möglichen Bewerber stimmt!).
              Die Zahl der wählbaren Abgeordneten wird auf dem Stimmzettel
              festgehalten.
              
               Die
              gewählten Abgeordneten sind die Wahlkandidaten, die die meisten
              Stimmen für sich vereinigen. Wenn bei der Mandatenverteilung
              wegen Stimmengleichheit nicht alle Mandate verteilt werden können,
              werden die Mandate verlost. Wenn weniger Abgeordnete gewählt
              werden, als die Zahl der wählbaren Abgeordneten ist, müssen für
              die nicht besetzten Stellen Ersatzwahlen gehalten werden. 
              
               b)     
              Bei Ortschaften, wo die
              Einwohnerzahl mehr als 10.000 beträgt sowie in der Hauptstadt wählen
              die Wahlberechtigten der Ortschaft die Abgeordneten nach
              dem gemischten Wahlsystem.
              Das bedeutet, dass etwa 60% der Mandate in den Einzelwahlkreisen,
              ca. 40% von der Kompensationsliste verteilt werden.
              
               Die
              Ortschaften werden nach der Gesetzbestimmung in Einzelwahlkreise
              geteilt. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordnete gewählt. Der
              Wahlkandidat erhält das Mandat, der die meisten Stimmen für sich
              vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es
              muss eine Ersatzwahl abgehalten werden.
              
               Die
              Organisationen, die einen Wahlkandidaten stellen, können auf
              Grund der Reststimmen in den Einzelwahlkreisen von den
              Kompensationslisten zu einem Mandat kommen. Eine
              Kompensationsliste kann die Organisation stellen, die mindestens
              in einem Viertel der Einzelwahlkreise einen Wahlkandidaten
              gestellt hat.
              
               Die
              Bürgermeisterwahl
              
               Der
              Bürgermeister wird in allen Ortschaften des Landes nach Mehrheit
              gewählt, d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der Bürgermeister
              der Ortschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und
              es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden. Der Wahlberechtigte
              kann für einen Bürgermeisterkandidaten stimmen.
              
               Wahl
              der Mitglieder der Komitatshauptversammlung
              
               Die
              Komitatshauptversammlung wird in zwei Wahlbezirken gewählt. In
              den einen gehören die Ortschaften mit 10 000 oder weniger
              Einwohnern, in den anderen die Ortschaften mit über 10 000
              Einwohnern. Die Wahlberechtigten der Städte mit Komitatsstatus
              – da die Rechtslage ihrer Ortschaft mit der des Komitats gleich
              ist – nehmen an der Wahl der Mitglieder der
              Komitatshauptversammlung nicht teil. Die Zahl der auf der
              Komitatsliste erwerbbaren Mandate wird im Verhältnis der
              Einwohner des Komitats in beiden Wahlbezirken vom Gesetz bestimmt.
              
               Der
              Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben.
              
               Die
              Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen nicht
              erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate nicht teil.
              
               Wahl
              der Mitglieder der Hauptversammlung der Hautstadt
              
               Die
              66 Mitglieder der Hauptversammlung der Hauptstadt werden von den
              budapester Wahlberechtigten auf einer Liste gewählt. Der
              Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben.
              
               Die
              Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen im
              Wahlkreis nicht erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate
              nicht teil.
              
               Kandidatur
              und Wahl des Bürgermeisters
              
               Die
              Wahlberechtigten der Hauptstadt wählen den Oberbürgermeister
              nach Mehrheit, d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der
              Oberbürgermeister der Hauptstadt. Bei Stimmengleichheit ist die
              Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden. 
              
               Die
              Wahl der Selbstverwaltungen der ethnischen und Nationalitätenminderheiten
              
               Die
              örtlichen Selbstverwaltungen der einzelnen ethnischen und
              Nationalitätenminderheiten können neben zwei weiteren Fällen
              auch unmittelbar gebildet werden, wenn sie von den
              Wahlberechtigten gewählt werden. Die Wahl der örtlichen
              Selbstverwaltung der Minderheiten findet nur in den Ortschaften
              statt, wo es angeregt wurde, sie fällt mit dem Tage der
              allgemeinen Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und des Bürgermeisters
              zusammen. Die Teilnahme der ethnischen und Nationalitätenminderheiten
              am öffentlichen Leben wird durch die - an die Wahl gebundenen -
              Vergünstigungen gesichert. Teilnahmedaten
              in den Jahren 1994 und 1998 
              
               
                Verteilung
              der Mandate bei den Gemeinderatswahlen im Jahre 1998
              
               
                
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