Gemeindewahlen 2002

Die Ungarische Republik gliedert sich in eine Hauptstadt, Komitate, Städte und Dörfer. Die Gemeinschaft der Wahlberechtigten der Dörfer, der Stadt, Hauptstadt, sowie ihrer Bezirke besitzen das Recht zur Selbsverwaltung, was nichts anderes bedeutet, als die selbständige, demokratische Verwaltung der örtlichen, die Gemeinschaft der Wähler betreffenden, gesellschaftlichen Angelegenheiten, die Ausübung der öffentlichen Gewalt zum Wohle der Einwohner. Die Wahlberechtigten üben die örtliche Selbstverwaltung über die, von ihnen gewähltem Gemeinderat bzw. über die örtliche Volksabstimmung aus.

Die in Ungarn lebenden ethnische und Nationalitätenminderheiten haben eine staatsbildende Rolle, die neben zahlreichen anderen Rechten auch das Recht besitzen, örtliche und Landesselbstverwaltungen zu bilden.

Im Sinne der Verfassung der Ungarischen Republik müssen die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Bürgermeister jedes vierte Jahr im Oktober gewählt werden. Den Zeitpunkt der Wahl bestimmt der Präsident der Republik.

Das Ziel der Gemeindewahlen ist, die neuen Selbstverwaltungen in den Ortschaften und Komitaten des Landes, sowie in der Hauptstadt zu bilden und die örtlichen Selbstverwaltungen der Minderheiten zu wählen.

Die Gemeindewahlen bestehen aus einer Runde, die sich nach der Siedlungsstruktur des Landes richtend je nach Siedlungstyp aus verschiedenen Elementen besteht.

Wahl der Abgeordneten des Gemeinderates

a)      In Ortschaften, wo die Einwohnerzahl 10.000 oder weniger ist, werden die Abgeordneten von den Wahlberechtigten der Ortschaft auf der kleinen Liste gewählt. Bei der Wahl stehen die Namen aller Wahlkandidaten alphabetisch geordnet, und der Wahlberechtigte kann höchstens für so viele Bewerber seine Stimme abgeben, wie die Zahl der im Ort wählbaren Abgeordneten ist (die Stimme ist auch dann gültig, wenn der Wahlberechtigte für weniger als die möglichen Bewerber stimmt!). Die Zahl der wählbaren Abgeordneten wird auf dem Stimmzettel festgehalten.

Die gewählten Abgeordneten sind die Wahlkandidaten, die die meisten Stimmen für sich vereinigen. Wenn bei der Mandatenverteilung wegen Stimmengleichheit nicht alle Mandate verteilt werden können, werden die Mandate verlost. Wenn weniger Abgeordnete gewählt werden, als die Zahl der wählbaren Abgeordneten ist, müssen für die nicht besetzten Stellen Ersatzwahlen gehalten werden.

b)      Bei Ortschaften, wo die Einwohnerzahl mehr als 10.000 beträgt sowie in der Hauptstadt wählen die Wahlberechtigten der Ortschaft die Abgeordneten nach dem gemischten Wahlsystem. Das bedeutet, dass etwa 60% der Mandate in den Einzelwahlkreisen, ca. 40% von der Kompensationsliste verteilt werden.

Die Ortschaften werden nach der Gesetzbestimmung in Einzelwahlkreise geteilt. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordnete gewählt. Der Wahlkandidat erhält das Mandat, der die meisten Stimmen für sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden.

Die Organisationen, die einen Wahlkandidaten stellen, können auf Grund der Reststimmen in den Einzelwahlkreisen von den Kompensationslisten zu einem Mandat kommen. Eine Kompensationsliste kann die Organisation stellen, die mindestens in einem Viertel der Einzelwahlkreise einen Wahlkandidaten gestellt hat. 

Die Bürgermeisterwahl

Der Bürgermeister wird in allen Ortschaften des Landes nach Mehrheit gewählt, d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der Bürgermeister der Ortschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden. Der Wahlberechtigte kann für einen Bürgermeisterkandidaten stimmen.

Wahl der Mitglieder der Komitatshauptversammlung

Die Komitatshauptversammlung wird in zwei Wahlbezirken gewählt. In den einen gehören die Ortschaften mit 10 000 oder weniger Einwohnern, in den anderen die Ortschaften mit über 10 000 Einwohnern. Die Wahlberechtigten der Städte mit Komitatsstatus – da die Rechtslage ihrer Ortschaft mit der des Komitats gleich ist – nehmen an der Wahl der Mitglieder der Komitatshauptversammlung nicht teil. Die Zahl der auf der Komitatsliste erwerbbaren Mandate wird im Verhältnis der Einwohner des Komitats in beiden Wahlbezirken vom Gesetz bestimmt.

Der Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben.

Die Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate nicht teil.

Wahl der Mitglieder der Hauptversammlung der Hautstadt

Die 66 Mitglieder der Hauptversammlung der Hauptstadt werden von den budapester Wahlberechtigten auf einer Liste gewählt. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben.

Die Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen im Wahlkreis nicht erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate nicht teil.

Kandidatur und Wahl des Bürgermeisters

Die Wahlberechtigten der Hauptstadt wählen den Oberbürgermeister nach Mehrheit, d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der Oberbürgermeister der Hauptstadt. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden.

Die Wahl der Selbstverwaltungen der ethnischen und Nationalitätenminderheiten

Die örtlichen Selbstverwaltungen der einzelnen ethnischen und Nationalitätenminderheiten können neben zwei weiteren Fällen auch unmittelbar gebildet werden, wenn sie von den Wahlberechtigten gewählt werden. Die Wahl der örtlichen Selbstverwaltung der Minderheiten findet nur in den Ortschaften statt, wo es angeregt wurde, sie fällt mit dem Tage der allgemeinen Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und des Bürgermeisters zusammen. Die Teilnahme der ethnischen und Nationalitätenminderheiten am öffentlichen Leben wird durch die - an die Wahl gebundenen - Vergünstigungen gesichert.

Teilnahmedaten in den Jahren 1998 und 2002

Verteilung der Mandate bei den Gemeinderatswahlen im Jahre 2002