Parlamentswahlen
in ungarn 1998
Die
Verfassung der Ungarischen Republik erklärt, dass die Ungarische
Republik ein suveräner, demokratischer Rechtsstaat ist, in dem
alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, das die Volkssuverenität über
ihre gewählten Vertreter, sowie unmittelbar ausübt.
Die
Verfassung verfügt auch über den Zeitpunkt der Parlamentswahlen:
die allgemeine Wahl der Parlamentsabgeordneten wird im April oder
Mai des vierten Jahres nach den letzten Parlamentswahlen
abgehalten. Den konkreten Zeitpunkt der Wahl bestimmt der Präsident
der Republik.
Das
im Jahre 1989 geschaffene Gesetz über die Wahl der
Parlamentsabgeordneten (im weiteren Vjt.) hat in Ungarn ein
gemischtes Wahlsystem eingeführt, das aus zwei Runden besteht,
und die Elemente des Einzelwahlkreis-, sowie Listensystems mischt.
Das
ungarische Parlament hat 386 Abgeordnete, von denen werden 176 in
Einzelwahlkreisen, 152 auf Bezirkslisten, 58 auf der Landesliste
gewählt.
Demnach hat das
ungarische Wahlsystem folgenden Aufbau:
·
176
Einzelwahlkreise:
das Land ist in 176 Einzelwahlkreise geteilt, aus jedem Wahlkreis
kommt ein Abgeordnete ins Parlament.
·
20
Bezirkswahlkreise:
das Gesetz nennt 20 Bezirkswahlkreise, die die 19 Komitate sowie
die Hauptstadt beinhalten. In diesen Wahlkreisen werden
Listenwahlen abgehalten. Von den Listen werden maximal 152 Mandate
verteilt.
·
Landes-
(Kompensations-) Liste: In dieser Liste werden mindestens 58 Mandate, auf
Grund der Stimmen, abgegeben auf die kein Direktmandat errungenen
Einzelkandidate, bzw. auf die kein Direktmandat erreichten
Bezirkslisten (beide zusammen: Reststimmen) verteilt.
Die ungarischen
Staatsbürger verfügen bei den Parlamentswahlen über zwei
Stimmen. Eine Stimme können sie für den Bewerber des
Einzelwahlkreises, die andere für die Bezirksliste abgeben. Für
die Landesliste kann man nicht stimmen.
Ein wichtiger Bestandteil des Wahlssystems ist die
Mandatenschwelle, was bedeutet, dass von den Bezirks- und
Landeslisten nur die Parteien Mandate erhalten, die mehr als 5%
der auf die Bezirkslisten landesweit abgegebenen, gültigen
Stimmen bekommen haben.
Ein wichtiger
Filter ist das Kandidatensystem, was ermöglicht, dass nur solche
politischen Kräfte ins Parlament kommen, die von der Gesellschaft
wirklich unterstützt werden.
Der
Wahlvorschlag
1.
In den
Einzelwahlkreisen müssen alle Wahlkandidaten, sowohl die unabhängigen
als auch die Parteikandidaten 750 gültige Empfehlungskarten
zusammensammeln.
2.
Die
Partei, die im einviertel der Einzelwahlkreisen des
Bezirkswahlkreises, aber in mindestens zwei Einzelwahlkreisen
einen Wahlkandidaten stellen konnte, ist berechtigt eine
Bezirksliste aufzustellen.
3.
Die
Partei, die in sieben Bezirkswahlkreisen eine Bezirksliste stellen
konnte, ist berechtigt eine Landesliste zu nominieren.
System der
Mandatenverteilung
Die Einzelwahlkreise
basieren auf
dem Prinzip der absoluten Mehrheit, nach dem der Wahlkandidat zum
Abgeordneten wird, der mehr als die Hälfte der Stimmen im
Wahlkreis bekommen hat. Sollte im Wahlkreis keiner von den
Bewerbern mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, kommt es zu
einem zweiten Wahlgang. In der zweiten Runde besteht das Gesetz
nicht auf absolute Mehrheit, der Bewerber gewinnt, der die meisten
Stimmen auf sich vereinigt.
In den Bezirkswahlkreisen
erhalten die Wahlkandidaten der Parteien im Verhältnis der
abgegebenen Stimmen nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel
(gebundene Liste) die Mandate. Die Mandate werden nach der
Hagenbach-Bischoff Methode verteilt, die Liste kann aber kein
Mandat bekommen, die mehr als 5% der im ganzen Land für alle
Parteilisten abgegebenen gültigen Gesamtstimmen nicht erreicht
hat.
Auf der Landesliste
(Kompensationsliste) erhalten die Parteien im Verhältnis
ihrer Reststimmen die Mandate. Restmandate sind: in den
Einzelwahlkreisen auf die Wahlkandidaten abgegebenen Stimmen, mit
denen in keiner Wahlrunde Mandate gewonnen wurden, sowie in den
Bezirkswahlkreisen –in der gültigen Wahlrunde– abgegebenen
Stimmen, die nicht genügten um ein Mandat zu bekommen, bzw. die
die Summe der für ein Mandat benötigten Stimmen übertrafen. Die
Mandate werden nach der d’Hondt Methode verteilt, aber auch auf
der Landesliste kann die Partei, die die 5% der Parlamentsschwelle
nicht erreicht hat kein Mandat erhalten.
Ergebnis der
Parlamentswahlen im Jahre 1998
Parteien
|
Einzel-
wahl-
kreise
|
Bezirks-
liste
|
Landes-
liste
|
Summe
|
Verhältnis
der
Mandate
|
Fidesz
(Bund der jungen Demokraten)
MDF (Ungarisches demokratisches Forum)
|
50
|
|
|
50
|
12,95%
|
Fidesz
|
55
|
48
|
10
|
113
|
29,27%
|
FÜGGETLEN
KISGAZDAPÁRT (Unabhängige Bauernpartei)
|
12
|
22
|
14
|
48
|
12,44%
|
MAGYAR
IGAZSÁG ÉS ÉLET PÁRTJA (Partei der ungarischen
Wahrheit und Lebens)
|
|
3
|
11
|
14
|
3,63%
|
MAGYAR
SZOCIALISTA PÁRT (Ungarische sozialistische Partei)
|
54
|
50
|
30
|
134
|
34,72%
|
MDF
|
2
|
|
|
2
|
0,52%
|
SZDSZ
(Bund der freien Demokraten)
|
2
|
5
|
17
|
24
|
6,22%
|
Független
(unabhängige)
|
1
|
|
|
1
|
0,25%
|
Summe
|
176
|
128
|
82
|
386
|
100,00%
|
Verteilungder
Abgeordnetensitzeals Ergebnis der Parlamentswahlen im Jahre 1998
Zahl
der Abgeordnetensitze : 386
Teilnahmedaten der I. und II. Runde der Parlamentswahlen
1994. und 1998.
|