Parlamentswahlen
in ungarn 2002
Die
Verfassung der Ungarischen Republik erklärt, dass die Ungarische
Republik ein suveräner, demokratischer Rechtsstaat ist, in dem
alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, das die Volkssuverenität über
ihre gewählten Vertreter, sowie unmittelbar ausübt.
Die
Verfassung verfügt auch über den Zeitpunkt der Parlamentswahlen:
die allgemeine Wahl der Parlamentsabgeordneten wird im April oder
Mai des vierten Jahres nach den letzten Parlamentswahlen
abgehalten. Den konkreten Zeitpunkt der Wahl bestimmt der Präsident
der Republik.
Das
im Jahre 1989 geschaffene Gesetz über die Wahl der
Parlamentsabgeordneten (im weiteren Vjt.) hat in Ungarn ein
gemischtes Wahlsystem eingeführt, das aus zwei Runden besteht,
und die Elemente des Einzelwahlkreis-, sowie Listensystems mischt.
Das
ungarische Parlament hat 386 Abgeordnete, von denen werden 176 in
Einzelwahlkreisen, 152 auf Bezirkslisten, 58 auf der Landesliste
gewählt.
Demnach
hat das ungarische Wahlsystem folgenden Aufbau:
·
176 Einzelwahlkreise:
das Land ist in 176 Einzelwahlkreise geteilt, aus jedem Wahlkreis
kommt ein Abgeordnete ins Parlament.
·
20 Bezirkswahlkreise:
das Gesetz nennt 20 Bezirkswahlkreise, die die 19 Komitate sowie
die Hauptstadt beinhalten. In diesen Wahlkreisen werden
Listenwahlen abgehalten. Von den Listen werden maximal 152 Mandate
verteilt.
·
Landes-
(Kompensations-) Liste: In dieser Liste werden mindestens 58 Mandate, auf Grund der Stimmen,
abgegeben auf die kein Direktmandat errungenen Einzelkandidate,
bzw. auf die kein Direktmandat erreichten Bezirkslisten (beide
zusammen: Reststimmen) verteilt.
Die
ungarischen Staatsbürger verfügen bei den Parlamentswahlen über
zwei Stimmen. Eine Stimme können sie für den Bewerber des
Einzelwahlkreises, die andere für die Bezirksliste abgeben. Für
die Landesliste kann man nicht stimmen.
Ein wichtiger Bestandteil des Wahlssystems ist die
Mandatenschwelle, was bedeutet, dass von den Bezirks- und
Landeslisten nur die Parteien Mandate erhalten, die mehr als 5%
der auf die Bezirkslisten landesweit abgegebenen, gültigen
Stimmen bekommen haben.
Ein
wichtiger Filter ist das Kandidatensystem, was ermöglicht, dass
nur solche politischen Kräfte ins Parlament kommen, die von der
Gesellschaft wirklich unterstützt werden.
Der
Wahlvorschlag
1.
In den Einzelwahlkreisen
müssen alle Wahlkandidaten, sowohl die unabhängigen als auch die
Parteikandidaten 750 gültige Empfehlungskarten zusammensammeln.
2.
Die Partei, die im
einviertel der Einzelwahlkreisen des Bezirkswahlkreises, aber in
mindestens zwei Einzelwahlkreisen einen Wahlkandidaten stellen
konnte, ist berechtigt eine Bezirksliste aufzustellen.
3.
Die Partei, die in
sieben Bezirkswahlkreis eine Bezirksliste stellen konnte, ist
berechtigt eine Landesliste zu nominieren.
System
der Mandatenverteilung
Die
Einzelwahlkreise basieren
auf dem Prinzip der absoluten Mehrheit, nach dem der Wahlkandidat
zum Abgeordneten wird, der mehr als die Hälfte der Stimmen im
Wahlkreis bekommen hat. Sollte im Wahlkreis keiner von den
Bewerbern mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, kommt es zu
einem zweiten Wahlgang. In der zweiten Runde besteht das Gesetz
nicht auf absolute Mehrheit, der Bewerber gewinnt, der die meisten
Stimmen auf sich vereinigt.
In
den Bezirkswahlkreisen erhalten die Wahlkandidaten der
Parteien im Verhältnis der abgegebenen Stimmen nach der
Reihenfolge auf dem Stimmzettel (gebundene Liste) die Mandate. Die
Mandate werden nach der Hagenbach-Bischoff Methode verteilt, die
Liste kann aber kein Mandat bekommen, die mehr als 5% der im
ganzen Land für alle Parteilisten abgegebenen gültigen
Gesamtstimmen nicht erreicht hat.
Auf
der Landesliste (Kompensationsliste) erhalten die Parteien
im Verhältnis ihrer Reststimmen die Mandate. Restmandate sind: in
den Einzelwahlkreisen auf die Wahlkandidaten abgegebenen Stimmen,
mit denen in keiner Wahlrunde Mandate gewonnen wurden, sowie in
den Bezirkswahlkreisen –in der gültigen Wahlrunde–
abgegebenen Stimmen, die nicht genügten um ein Mandat zu
bekommen, bzw. die die Summe der für ein Mandat benötigten
Stimmen übertrafen. Die Mandate werden nach der d’Hondt Methode
verteilt, aber auch auf der Landesliste kann die Partei, die die
5% der Parlamentsschwelle nicht erreicht hat kein Mandat erhalten.
Ergebnis
der Parlamentswahlen im Jahre 2002
Parteien
|
Einzel
wahl-
kreise
|
Bezirks-
liste
|
Landes-
liste
|
Summe
|
Verhältnis
der
Mandate
|
FIDESZ
(Bund der jungen Demokraten
MDF (Ungarisches demokratisches Forum)
|
95
|
67
|
26
|
188
|
48,70%
|
MSZP
SZDSZ
|
1
|
|
|
1
|
0,26%
|
MSZP
(Ungarische sozialistische Partei)
|
78
|
69
|
31
|
178
|
46,11%
|
SZDSZ
(Bund der freien Demokraten)
|
2
|
4
|
13
|
19
|
4,92%
|
Summe
|
176
|
140
|
70
|
386
|
100,00%
|
Verteilung
der Abgeordnetensitze als Ergebnis der Parlamentswahlen im Jahre
2002
Zahl
der Abgeordnetensitze : 386
Teilnahmedaten der I. und II. Runde der Parlamentswahlen
1998. und 2002.
|