17. Durchführungsverordnungen zur Wahl der Kommunalabgeordneten und Bürgermeister 1994

Das Gesetz über die Kommunal- und Minderheitenwahlen bestimmt nur die Rahmenbedingungen. Die ausführlichen Regeln wurden in Verordnungen niedergelegt um die einheitlichen finanziellen Normen der Abwicklung sicherzustellen. Die Bestimmung der Prozesstermine der für den 11 Dezember 1994 anberaumten Kommunalwahlen der Kommunalabgeordneten und Bürgermeister ist die Aufgabe der örtlichen, regionalen bzw. nationalen Arbeitsgruppen.

Ausgabe: 1994