Informationen über die Wahl für Blinde und Sehschwache Erste Seite / Vorherige Wahlen / Gemeindewahlen 2002 Gemeindewahlen 2002 Die
Ungarische Republik gliedert sich in eine Hauptstadt, Komitate, Städte und Dörfer.
Die Gemeinschaft der Wahlberechtigten der Dörfer, der Stadt, Hauptstadt, sowie
ihrer Bezirke besitzen das Recht zur Selbsverwaltung, was nichts anderes
bedeutet, als die selbständige, demokratische Verwaltung der örtlichen, die
Gemeinschaft der Wähler betreffenden, gesellschaftlichen Angelegenheiten, die
Ausübung der öffentlichen Gewalt zum Wohle der Einwohner. Die Wahlberechtigten
üben die örtliche Selbstverwaltung über die, von ihnen gewähltem Gemeinderat
bzw. über die örtliche Volksabstimmung aus. Die
in Ungarn lebenden ethnische und Nationalitätenminderheiten haben eine
staatsbildende Rolle, die neben zahlreichen anderen Rechten auch das Recht
besitzen, örtliche und Landesselbstverwaltungen zu bilden. Im
Sinne der Verfassung der Ungarischen Republik müssen die Mitglieder des
Gemeinderates sowie der Bürgermeister jedes vierte Jahr im Oktober gewählt
werden. Den Zeitpunkt der Wahl bestimmt der Präsident der Republik. Das
Ziel der Gemeindewahlen ist, die neuen Selbstverwaltungen in den Ortschaften und
Komitaten des Landes, sowie in der Hauptstadt zu bilden und die örtlichen
Selbstverwaltungen der Minderheiten zu wählen. Die
Gemeindewahlen bestehen aus einer Runde, die sich nach der Siedlungsstruktur des
Landes richtend je nach Siedlungstyp aus verschiedenen Elementen besteht. Wahl der
Abgeordneten des Gemeinderates a)
In Ortschaften, wo
die Einwohnerzahl 10.000 oder weniger ist, werden die Abgeordneten von den
Wahlberechtigten der Ortschaft auf der kleinen
Liste gewählt.
Bei der Wahl stehen die Namen aller Wahlkandidaten alphabetisch geordnet, und
der Wahlberechtigte kann höchstens für so viele Bewerber seine Stimme abgeben,
wie die Zahl der im Ort wählbaren Abgeordneten ist (die Stimme ist auch dann gültig,
wenn der Wahlberechtigte für weniger als die möglichen Bewerber stimmt!). Die
Zahl der wählbaren Abgeordneten wird auf dem Stimmzettel festgehalten. Die
gewählten Abgeordneten sind die Wahlkandidaten, die die meisten Stimmen für
sich vereinigen. Wenn bei der Mandatenverteilung wegen Stimmengleichheit nicht
alle Mandate verteilt werden können, werden die Mandate verlost. Wenn weniger
Abgeordnete gewählt werden, als die Zahl der wählbaren Abgeordneten ist, müssen
für die nicht besetzten Stellen Ersatzwahlen gehalten werden. b)
Bei Ortschaften, wo
die Einwohnerzahl mehr als 10.000 beträgt sowie in der Hauptstadt wählen die
Wahlberechtigten der Ortschaft die Abgeordneten nach
dem gemischten Wahlsystem.
Das bedeutet, dass etwa 60% der Mandate in den Einzelwahlkreisen, ca. 40% von
der Kompensationsliste verteilt werden. Die
Ortschaften werden nach der Gesetzbestimmung in Einzelwahlkreise geteilt. In
jedem Wahlkreis wird ein Abgeordnete gewählt. Der Wahlkandidat erhält das
Mandat, der die meisten Stimmen für sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist
die Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl abgehalten werden. Die
Organisationen, die einen Wahlkandidaten stellen, können auf Grund der
Reststimmen in den Einzelwahlkreisen von den Kompensationslisten zu einem Mandat
kommen. Eine Kompensationsliste kann die Organisation stellen, die mindestens in
einem Viertel der Einzelwahlkreise einen Wahlkandidaten gestellt hat. Die Bürgermeisterwahl Der
Bürgermeister wird in allen Ortschaften des Landes nach Mehrheit gewählt, d.h.,
wer die meisten Stimmen erhält, wird der Bürgermeister der Ortschaft. Bei
Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es muss eine Ersatzwahl
abgehalten werden. Der Wahlberechtigte kann für einen Bürgermeisterkandidaten
stimmen. Wahl der
Mitglieder der Komitatshauptversammlung Die
Komitatshauptversammlung wird in zwei Wahlbezirken gewählt. In den einen gehören
die Ortschaften mit 10 000 oder weniger Einwohnern, in den anderen die
Ortschaften mit über 10 000 Einwohnern. Die Wahlberechtigten der Städte mit
Komitatsstatus – da die Rechtslage ihrer Ortschaft mit der des Komitats gleich
ist – nehmen an der Wahl der Mitglieder der Komitatshauptversammlung nicht
teil. Die Zahl der auf der Komitatsliste erwerbbaren Mandate wird im Verhältnis
der Einwohner des Komitats in beiden Wahlbezirken vom Gesetz bestimmt. Der
Wahlberechtigte kann seine Stimme für eine Liste abgeben. Die
Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht hat,
nimmt an der Verteilung der Mandate nicht teil. Wahl der
Mitglieder der Hauptversammlung der Hautstadt Die
66 Mitglieder der Hauptversammlung der Hauptstadt werden von den budapester
Wahlberechtigten auf einer Liste gewählt. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme
für eine Liste abgeben. Die
Liste, die mehr als 4% aller abgegebenen gültigen Stimmen im Wahlkreis nicht
erreicht hat, nimmt an der Verteilung der Mandate nicht teil. Kandidatur
und Wahl des Bürgermeisters Die
Wahlberechtigten der Hauptstadt wählen den Oberbürgermeister nach Mehrheit,
d.h., wer die meisten Stimmen erhält, wird der Oberbürgermeister der
Hauptstadt. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl ergebnislos und es muss eine
Ersatzwahl abgehalten werden. Die örtlichen Selbstverwaltungen der einzelnen ethnischen und Nationalitätenminderheiten können neben zwei weiteren Fällen auch unmittelbar gebildet werden, wenn sie von den Wahlberechtigten gewählt werden. Die Wahl der örtlichen Selbstverwaltung der Minderheiten findet nur in den Ortschaften statt, wo es angeregt wurde, sie fällt mit dem Tage der allgemeinen Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und des Bürgermeisters zusammen. Die Teilnahme der ethnischen und Nationalitätenminderheiten am öffentlichen Leben wird durch die - an die Wahl gebundenen - Vergünstigungen gesichert. |